Als Fachanwältin für Familienrecht beschäftige ich mich fast ausschließlich mit dem Familien- und Eherecht.
Ich berate und vertrete Sie unter anderem bei Ehescheidungen, bei Auflösung von Lebenspartnerschaften, bei Fragen zum Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt, bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts sowie bei der Aufteilung Ihres Vermögens anlässlich der Trennung und Ehescheidung.
Meine langjährige Erfahrung und meine Spezialisierung auf den Gebieten des Familienrechts und des Pferderechts, sowie die ständige Weiterbildungspflicht, der ich als Fachanwältin unterliege, gewährleisten Ihnen eine zuverlässige und fachlich kompetente Bearbeitung Ihrer Aufträge.
Es ist mir wichtig, dass Sie sich – ganz gleich in welcher Angelegenheit – bei mir gut aufgehoben fühlen und individuell betreut wissen.
Für den Fall, dass Sie eine zeitnahe anwaltliche Vertretung benötigen oder sich einen umfassenden Überblick über Ihre persönliche und wirtschaftliche Position anlässlich Trennung und Ehescheidung verschaffen wollen, stehe ich Ihnen mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen zur Verfügung.
Als passionierte Reiterin habe ich mich des Weiteren auf das Pferderecht spezialisiert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Rechtsanwältin Juliane Keßler
Geboren 1962 in Siegen
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier
Referendariatsdienst am Landgericht Siegen
Im November 1992 – Zulassung als Rechtsanwältin
Im Januar 1993 – Gründung einer eigenen Anwaltskanzlei in Siegen-Geisweid
Seit 2000 – zugleich Fachanwältin für Familienrecht, weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Pferderecht